Über den Integrationsrat

Der Integrationsrat vertritt die Interessen der Leverkusener Bürgerinnen und Bürger mit Zuwanderungsgeschichte gegenüber Politik und Verwaltung sowie gegenüber der Öffentlichkeit. Nach den Regeln des Parlamentarismus erstreitet das Gremium Verbesserungen unter anderem zur Kindergarten-, Schul-, Ausbildungs-, Wohnungs-, Aufenthalts- und Flüchtlingssituation in Leverkusen.

Grundsätzlich ist das Gremium frei, sich mit allen Angelegenheiten unserer Stadt zu befassen. Er gibt Anregungen und Stellungnahmen an andere politische Gremien und an die Verwaltung, überdies steht dem oder der Vorsitzenden des Gremiums jederzeit Rederecht im Rat der Stadt Leverkusen, dem wichtigsten Gremium der Stadt, zu.

Gewählt wird der Integrationsrat von den in Leverkusen lebenden Migrantinnen und Migranten in freier und geheimer Wahl. Das Gremium ist Bestandteil der politischen Willensartikulation und Willensbildung in Leverkusen und vertritt in diesem Prozess besonders die Interessen der Migrantinnen und Migranten.

Der Integrationsrat Leverkusen zählt 34 Mitglieder: Neben den 25 gewählten Mitgliedern aus den verschiedenen zur Wahl antretenden Listen gehören dem Gremium auch 9 aus dem Stadtrat entsandte Mitglieder an. Diese sind, ebenso wie die Listenvertreter, stimmberechtigt. Als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht gehören außerdem Vertreter verschiedener Organisationen wie Caritas, Flüchtlingsrat, Polizei, Gewerkschaften oder der Stadtverwaltung dem Gremium an.

Als gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Integrationsrates dient der Paragraph 27 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen aktivem und passivem Wahlrecht: Das aktive Wahlrecht meint die Berechtigung zur Stimmabgabe beim Urnengang. Bei der Integrationsratswahl, die in NRW seit 2014 zeitgleich mit der Kommunalwahl ausgerichtet wird, haben alle nicht-deutschen Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Leverkusen gemeldet ist. Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben, können das aktive Wahlrecht für die Integrationsratswahl auf Antrag erhalten.

Das passive Wahlrecht erstreckt sich darüber hinaus auch auf deutsche Staatsbürger.